Intershop Angebot

Bekanntmachungen

Datum

Beschreibung

13.05.2019 Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG
02.05.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 WpÜG
24.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
23.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 WpÜG
18.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
17.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
16.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
15.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 WpÜG
15.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
12.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
11.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
10.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
05.04.2019Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 WpÜG
03.04.2019Bekanntmachung gemäß §23 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 WpÜG
29.03.2019Bekanntmachung gemäß §23 Abs. 2 Satz 1 WpÜG
27.03.2019Bekanntmachung gemäß §23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
20.03.2019Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Intershop Communications AG
15.02.2019Entschluss zur Abgabe eines Freiwilligen Öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 WpÜG
15.02.2019Pressemitteilung

Kontaktinformationen

Für Anfragen wenden Sie sich bitte an: info@shareholdervalue.de

Disclaimer

Shareholder Value Management AG

Shareholder Value Beteiligungen AG

 

Gemeinsames Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Shareholder Value Management AG, Frankfurt am Main und der Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt am Main an die Aktionäre der Intershop Communications AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der der Shareholder Value Management AG, Frankfurt am Main und der Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt am Main zur Veröffentlichung von Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Intershop Communications AG mit Sitz in Jena (das „Übernahmeangebot“) vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und dies weiter unten auf dieser Seite zu bestätigen, um zu den Seiten weitergeleitet zu werden, die weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot enthalten.

Shareholder Value Management AG, Frankfurt am Main und der Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt am Main (gemeinsam die „Bieter“), haben am 15. Februar 2019 ihre Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots gemäß §§ 10 Abs. 1, 34 des Wertpapierwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Auf den folgenden Seiten finden sich die Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots sowie – nach ihrer Veröffentlichung – die Angebotsunterlage, die Veröffentlichungen gemäß § 23 WpÜG sowie sonstige Unterlagen und Mitteilungen betreffend das Übernahmeangebot.

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland, deren Aktien nur in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, und wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere den Bestimmungen des WpÜG sowie der „Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots“ (sogenannte WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Es wird nicht nach dem Recht einer anderen Rechtsordnung durchgeführt, ist auch nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Intershop Communications AG -Aktionäre können unabhängig von ihrem Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort, ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort, an dem sie Informationen über dieses Angebot erhalten oder Handlungen in Bezug auf dieses Angebot vornehmen, auf Bestimmungen des ausländischen Rechts nicht vertrauen.

Mit Ausnahme des in der Angebotsunterlage enthaltenen Kaufangebots an die Aktionäre der Intershop Communications AG stellen Bekanntmachungen auf dieser Internetseite kein Angebot zum Kauf oder Tausch von Aktien der Intershop Communications AG oder der einer der Bieter oder eine Aufforderung zur Abgabe von Kauf- oder Tauschangeboten dar. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften. Soweit nicht gesetzlich oder in der Angebotsunterlage ausdrücklich bestimmt, ist darin weder die freiwillige Abgabe von Garantien oder Zusicherungen noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieter zu sehen. Die Bedingungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind alleine der veröffentlichten Angebotsunterlage zu entnehmen. Die Bieter behalten sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. In keinem Fall wird hierdurch mittelbar oder unmittelbar ein Angebot zum Kauf oder Tausch von Wertpapieren in jenen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß nach den jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieter oder für sie tätige Vermittler außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Wertpapiere der Intershop Communications AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Wertpapiere der Intershop Communications AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Soweit die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen in die Zukunft gerichtete Aussagen enthält, auf die insbesondere Begriffe wie „erwarten“, „glauben“, „der Ansicht sein“, „davon ausgehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“ oder „anstreben“ (einschließlich der Verneinung dieser Begriffe) hindeuten, beruhen diese Aussagen auf der Bieterin zum Datum ihrer Tätigung vorliegenden Informationen und bringen lediglich gegenwärtige Absichten, Ansichten oder Erwartungen der Bieterin zum Ausdruck. Diese unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieterin liegen, und können sich als unzutreffend herausstellen. Es ist auch möglich, dass die Bieterin ihre geäußerten Absichten nachträglich ändert. Die Bieterin wird diese Aussagen nur aktualisieren, soweit sie dazu nach dem WpÜG verpflichtet sein sollte.

Mit Drücken des „Ich bestätige“-Buttons versichern Sie, dass Sie den Disclaimer gelesen haben.